Betreuungsrecht

Betreuungsrecht

Bekanntermaßen werden wir Menschen immer älter. Oft denkt man in jungen oder jüngeren Jahren nicht daran. Man schiebt solche wichtigen Dinge hinaus auf später. Die Zeit vergeht schnell und man hat, wenn es soweit ist, doch nichts geregelt. Aber auch in jungen Jahren kann es schnell dazu kommen, dass man in eine Situation gerät, wo andere entscheiden müssen, was mit einem passiert. So ist es gut, schon frühzeitig an später zu denken!

Ich berate Sie gerne bei dem Erstellen einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung. 

Die Vorsorgevollmacht regelt viele Sachen für Ihr späteres Leben, wo es Ihnen schwerfallen könnte, für sich selber die optimalen Entscheidungen zu treffen.

Die Patientenverfügung lässt in einer für Sie gesundheitsbedingt nicht entscheidungsfähigen Situation erkennen, was Sie bei Wissen dieser Lage zu Zeiten der Entscheidungsfähigkeit, gewollt hätten. 

Mit der Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer später mit oder für Sie entscheiden soll. 

Falls Sie Inhaber einer Vorsorgevollmacht sind und in Streitigkeiten mit Behörden oder Verwandten, Freunden geraten, berate ich Sie gerne

Ich bin selbst rechtliche Betreuerin und kenne mich mit den gängigen Problemen aus.

Auch wenn Sie unter Betreuung stehen und sich dabei Probleme z.B. mit dem Betreuungsgericht oder auch Rechtspfleger ergeben, können Sie sich von mir beraten lassen.


In all diesen Dingen berate ich Sie gerne. 

Terminanfrage für ein erstes Gespräch

Gerne können Sie mich per Mail, über das Kontaktformular oder auch telefonisch kontaktieren und wir vereinbaren einen ersten Termin, um Ihre Sache persönlich zu erörtern.

Kosten

Die Gebühren für Streitigkeiten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Weitere Informationen finden sie hier.