Familienrecht

Familienrecht

Sie wollen sich trennen bzw. scheiden lassen von ihrem Partner? Es gibt Bedarf den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft vertraglich auszuschließen oder sonstige Sachen für den Fall der Trennung zu regeln? 

Familienrecht berührt viele Bereiche des täglichen Lebens einer Partnerschaft bzw. Familie mit und ohne Kinder. Es fängt schon vor der Eingehung der Ehe an. Aber auch während der Dauer der Ehe gibt es Vorschriften, die ein Zusammenleben mit Wirkung für den Fall der Trennung, regeln können.

In Bezug auf Kinder, beispielsweise wer als Vater anerkannt ist, wird durch das Familienrecht vieles präzisiert. 

Nach Trennung oder Scheidung kommt es meist zu den wirklichen Problemen, wobei ich Ihnen helfen kann.


Unterhalt

Der Unterhalt für Sie und eventuelle Kinder, vor oder nach der Scheidung bemisst sich nach dem Einkommen beider Ehegatten. Grundlegend ist zu klären, was ist zu berücksichtigen bei der Einkommensberechnung.

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt richtet sich zudem nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten bis dahin. 

Nach der Scheidung muss der Unterhalt neu berechnet werden. Eventuell bestehen für den unterhaltsberechtigten Ehegatten die Verpflichtung eine Arbeit neu aufzunehmen oder für den unterhaltspflichtigen, die Auflage einem Zusatzverdienst nachzugehen, wenn die Unterhaltszahlungen nicht ausreichen für die Kinder und den unterhaltsberechtigten Ehegatten.

Hausrat und Wohnung

Was geschieht mit dem Hausrat und dem PKW? Wer darf in der Wohnung bleiben. Welchen Unterschied gibt es zwischen einer im Eigentum eines Ehegatten oder im Miteigentum beider Ehegatten stehender Immobilie. Wie gestaltet sich die Regelung bei einer Mietwohnung. 

Eventuell wird ein Wohnwert, den der in der Wohnung verbleibende Teil auf die Unterhaltszahlung des anderen Ehegatten angerechnet. Auch wenn Kinder in der Wohnung verbleiben, spielt es bei der Unterhaltsberechnung eine Rolle. 

Eine zentrale Bedeutung hat oft der Familien-PKW. Wem steht dieser zu? Ist er im Alleineigentum eines Ehegatten oder wurde er tatsächlich von der gesamten Familie genutzt.

Güterrecht

Leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Was ist an Vermögen aus der Ehezeit vorhanden. Nicht alles Vermögen fällt automatisch in den ausgleichspflichtigen Zugewinn. 

Es muss eine Aufstellung erfolgen, welches Vermögen war schon zu Anfang der Ehe da, was kam im Laufe der Ehezeit hinzu. 

Kann man durch einen Ehevertrag günstigere Lösungen schaffen?

Kinder – Sorgerecht/Umgangsrecht

Muss für Kinder das Sorgerecht oder die Umgangsregeln festgelegt werden? Bleibt nach der Scheidung das Kind bei einem Elternteil, heißt das nicht, dass der andere Elternteil automatisch das Sorgerecht verliert. Es kann aber in jedem Fall ein Umgangsrecht beansprucht werden. Dabei müssen genauste Regelungen über das Wie und Wo und Wann getroffen werden. Vieles kann zu Lasten des Kindes vermieden werden, wenn die Eltern eine vernünftige Form der Kommunikation oder eine gute präzise Umgangsregelung finden.  

Versorgungsausgleich

Was ist mit den Ansprüchen aus den zukünftigen Renten (Versorgungsausgleich). Grundsätzlich regelt das deutsche Versorgungsausgleichsystem, dass jeder der Ehegatten Anrechte erwirbt, die er bei Scheidung mit dem jeweils anderen Ehegatten hälftig zu teilen hat.  

Bezug zum Erbrecht

Müssen sogar erbrechtliche Folgen berücksichtigt werden. Oft muss bedacht werden, dass über die Kinder der geschiedene Ehegatte doch noch Erbe werden könnte. Das kann durch vernünftige Regelungen vermieden werden.

Bezug zum Steuerrecht

Nach der Scheidung müssen die Steuerklassen geändert werden. Die Zusammenveranlagung der Ehegatten wird beendet. Welche Möglichkeiten gibt es, eventuelle Nachteile auszugleichen.

Internationales Recht

Die Welt verbindet sich. Das gilt nicht nur für das Internet, sondern auch für zwischenmenschliche Beziehungen. Oft heiraten Menschen mit verschiedenen Nationalitäten (Türkei, Frankreich, Italien, Griechenland usw.) in Deutschland oder ein Deutscher heiratet an einem anderen Ort oder lebt für längere Zeit dort mit einem Partner aus dem jeweiligen Land. Wenn aus der Beziehung noch Kinder stammen, können sich ebenfalls Probleme ergeben. Die Beurteilung erfolgt dann oft nicht nur anhand deutschen Rechts. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, trotzdem auf das günstigere Recht zurückzugreifen. Oft ist dann schnelles Handeln erforderlich.


In all diesen Dingen berate ich Sie gerne. 

Terminanfrage für ein erstes Gespräch

Gerne können Sie mich per Mail, über das Kontaktformular oder auch telefonisch kontaktieren und wir vereinbaren einen ersten Termin, um Ihre Sache persönlich zu erörtern.

Kosten

Die Gebühren für Streitigkeiten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Weitere Informationen finden sie hier.