Kosten
Die Gebühren für Streitigkeiten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Präzisiert werden diese Regelungen durch weitere Vorschriften. Diese unterscheiden bei der Gebührenberechnung zwischen außerprozessualen und prozessualen Handlungen. Grundsatz ist: Zuerst muss der Streitwert festgestellt. Der Streitwert wird in den verschiedenen Bereichen, beispielsweise einer Scheidung, auch unterschiedlich bestimmt.
Die Gebühren nach RVG aus dem errechneten Streitwert ergeben meine Kosten, die auf Sie zukommen können.
Es sind auch feste Gebührensätze im RVG festgelegt. Beispielsweise für ein erstes Beratungsgespräch fallen 190 Euro an. Dieses ist aber nur dann gegeben, wenn ein erstes und damit auch letztes Gespräch geführt wurde. Kommt es zu weiteren Tätigkeiten außerhalb des Erstgesprächs, kann durch mich eine Gebühr von maximal 250 Euro angesetzt werden. Allgemein gelten diese Sätze nur wenn Sie Verbraucher sind. Kommt es dann zu einer weiteren Tätigkeit meinerseits, müssen wir den Streitwert feststellen.
In besonders umfangreichen Angelegenheiten (beispielsweise Gutachten,) werde ich eine Vergütungsvereinbarung schon bei der Erstberatung mit Ihnen schließen.
Sprechen Sie mich gerne auf die Kosten, die auf Sie zukommen an.