Kategorienarchiv: Familienrecht & Betreuungsrecht

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde vom 18.02.2019 (1 BvR 2556/17) eine aktuelle grundsätzliche Sachlage, die der BGH schon am 30.03.2017 (I ZR 19/16) entschieden hatte, zu beurteilen.

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Der BGH hat in seinem Beschluss vom 08.05.2019 (XVII ZB 506/18) unter anderem auf die Frage, wann eine Bestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht geboten ist, klar geantwortet.

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